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A. Die Rolle der Eltern in der Schule

4. Die Schulaufsicht

Die Schulaufsicht

  • übt die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über die Schulen aus
  • berät die Schulleitungen mit dem Ziel, die Eigenständigkeit der Schule zu fördern
  • wirkt durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen
    auf eine ziel- und ergebnisorientierte überprüfbare Arbeit der einzelnen Schule hin
  • ist Ansprechpartner für alle an Schule beteiligten Gruppierungen. Bei innerschulischen Konflikten greift die Schulaufsicht erst dann ein, wenn innerhalb der Schule keine Lösung gefunden werden kann
  • greift ein, wenn z.B. gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler oder gegen das Erziehungsrecht der Eltern verstoßen worden ist
  • kann schulische Entscheidungen und Maßnahmen aufheben, zur erneuten Entscheidung oder Beschlussfassung zurückweisen oder erforderlichenfalls selbst
    entscheiden.

Bei allen Maßnahmen der Schulaufsicht ist eine Beteiligung aller in der Schule tätigen Gruppen, insbesondere von Eltern und Schüler* zu beachten.