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E. Das bremische Schulsystem

Mit der Umsetzung der Schulreform im Jahr 2009 ist das allgemeinbildende Schulsystem im Land Bremen in der Sekundarstufe I zum sogenannten 2-Säulen-Modell entwickelt worden. Das bedeutet, dass es nach Beendigung der Grundschule in der Sekundarstufe I nur noch zwei gleichwertige
Schularten gibt: die Oberschule und das Gymnasium. Schularten
wie die Haupt-, Real- oder Sekundarschule gibt es im bremischen
Schulsystem nicht mehr. Sowohl in der Oberschule als auch im
Gymnasium können Schüler* alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse (Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss
und Abitur) erwerben.
Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes hat Bremen als eines
der ersten Bundesländer die inklusive Beschulung eingeführt.
Kinder und Jugendliche sollen unabhängig von ihrer ethnischen
Herkunft, ihrer Staatsbürgerschaft, Religion oder einer Beeinträchtigung gleichermaßen gefordert und gefördert werden.

1. Schulische Inklusion
2. Allgemeinbildende Schulen
2.1. Die Primarstufe / Die Grundschule
2.2. Die Sekundarstufe I (Sek I)
2.3. Sekundarstufe II (Sek II)
3. Förderzentren
4. Die Werkschule
5. Schulen in freier Trägerschaft