Förderzentren gelten seit der Novellierung des Schulgesetzes nicht mehr als eigene Schulart, die meisten ehemaligen Förderzentren wurden nach und nach aufgelöst.
Bestehen bleiben als Wahlangebot für Schüler* mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf Hören die Schule für Hörgeschädigte An der Marcusallee, für Schüler* mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf Sehen die Schule für Sehgeschädigte An der Gete und für Schüler* mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung in Fällen einer schweren umfänglichen multiplen Beeinträchtigung die Schule für körperliche und motorische Entwicklung An der Louis-Seegelken-Straße.
Solange diese drei Spezialschulen bestehen, haben Erziehungsberechtigte von Schülern* mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesen Bereichen die Wahl, ob ihr Kind die sonderpädagogische Förderung an einer allgemeinen Schule oder in einer der genannten Spezialschulen erhalten soll.
Die Entscheidung über den Förderort trifft nach Beteiligung der Erziehungsberechtigten die Senatorin für Kinder und Bildung.
Kinder mit Förderbedarf im Bereich emotional soziale Entwicklung bzw. schweren Verhaltensstörungen können zeitlich begrenzt in der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße bzw. im jeweiligen ReBUZ unterrichtet werden.