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G. Besondere Themen

6. Berufsorientierung

Ziel der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen in Bremen ist der gelingende Übergang der Schüler* aus der allgemeinbildenden Schule in eine Ausbildung, einen qualifizierenden Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule oder ein Studium.

Berufsorientierung (BO) in der Schule beginnt gemäß der Richtlinie zur Berufsorientierung in der Grundschule und setzt sich über die Oberschulen und Gymnasien bis zur Berufs- und Studienorientierung in der Gymnasialen Oberstufe fort.

Berufsorientierung wird als Querschnittsaufgabe verstanden, deren Inhalte in den Oberschulen und Gymnasien in den Fächern und fächerübergreifend in Projekten behandelt werden sollen.

Oberschulen und Gymnasien sollen ein Konzept zur Berufsorientierung haben, das bildungsgangbezogene verbindliche Maßnahmen beinhaltet.

Zu den Berufsorientierungsmaßnahmen gehört z. B. in den Oberschulen die sogenannte Potentialanalyse, die in der 7. bis 10 Jahrgangsstufe durchgeführt wird.

Unterrichtseinheiten und praktische Übungen zur Berufsorientierung werden in einem Berufswahlpass dokumentiert, den jeder Schüler* in Jahrgangsstufe 7 erhält. Anwendungsbezogene ökonomische Kenntnisse werden an den Oberschulen und Gymnasien durch eine Schülerfirma oder in Projekten vermittelt.
Es werden – in der Regel 3-wöchige – Berufspraktika und Praxistage in Betrieben durchgeführt, die den Schülern* Einblick in die Berufswelt geben.

Weitere Informationen zu Maßnahmen der Berufsorientierung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Der ZEB hat eine „Checkliste zur BO in Schulen“ erstellt, die weitere Orientierung geben kann.