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B. Elternvertretung auf Schulebene

2.2 Die Schulelternsprecher*

Die beiden vom Elternbeirat gewählten Schulelternsprecher* sind als Vorsitzende des Elternbeirats offizielle Sprecher* der gesamten Elternschaft einer Schule und vertreten Beschlüsse des Elternbeirates
in anderen Schulgremien und gegenüber der Schulleitung.
Auch außerhalb der Schule – z.B. gegenüber dem Ortsbeirat, der Behörde etc. – sprechen sie im Namen der Elternschaft.
Richtschnur für die Schulelternsprecher* sind die Entscheidungen und Verabredungen im Elternbeirat.

Zu den Aufgaben der Schulelternsprecher* gehört die Vorbereitung und Leitung der Elternbeiratssitzungen.
Für eine sinnvolle Planung ist zudem der regelmäßige Informationsaustausch
mit der Schulleitung erforderlich, der in verschiedenen Formen stattfinden kann, u.a. in regelmäßigen Treffen und/ oder durch Teilnahme der Schulelternsprecher* an Steuergruppensitzungen o.ä.
So wird der Informationsfluss zur breiten Elternschaft in Gang gesetzt und die Meinungsbilder aus den Klassen fließen zurück zur Schulleitung.

In der Praxis hat es sich bewährt, zur Unterstützung der Schulelternsprecher* ein Vorstandsgremium zu bilden, um Aufgaben delegieren zu können.

Hinweise zur Vorbereitung einer Elternbeiratssitzung

  • Vor der ersten Elternbeiratssitzung des Schuljahres empfiehlt es sich, die neuen Elternvertreter* aus den Klassen (in der Regel 1. Klassen der Grundschulen) zu einem Treffen einzuladen, um sie über die Arbeit als Elternvertreter*, die Gremien, die zu besetzen sind, und deren Aufgabe und Funktion zu informieren. Gerade erstmalig gewählten Elternvertretern* fehlt oft der Überblick, was zur Ausübung ihres Amtes gehört und welche weiteren Ämter es gibt.
  • Sitzungstermin rechtzeitig mit der Schulleitung abstimmen. Es hat sich bewährt, die Termine in Absprache mit der Schulleitung vorab für das ganze Schuljahr festzulegen.
  • Kontaktdaten der gewählten Klassenelternsprecher* mit Mailverteiler anlegen. Die Liste der
    gewählten Klassenelternsprecher* bekommt man im Schulsekretariat. Wer keine Mailadresse hat, wird mit Einladungen und Protokollen per Kopie über die Fächer der Klassen versorgt.
  • Einladung mit Tagesordnung: Möglichst 14 Tage, aber mindestens 1 Woche vor dem Termin der Elternbeiratssitzung (vgl. § 87 Abs. 1+2 BremSchVwG). Stehen Wahlen an, MUSS die Einladung mindestens 14 Tage vorher verteilt werden und muss einen Tagesordnungspunkt „Wahlen“ enthalten. Ansonsten dürfen keine Wahlen durchgeführt werden.
  • Protokollführung: Vor Beginn der Sitzung Protokollführung klären. Eine Liste, welche Klasse wann Protokoll geführt hat, sorgt dafür, dass jeder mal drankommt.
  • Anwesenheitsliste mit Datum für jede Sitzung vorbereiten.