Die Klassenelternversammlung wählt zu Beginn des Schuljahres zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher*.
Um die Aufgaben auf mehr Schultern zu verteilen, können auch noch Stellvertreter* gewählt werden, die sich z. B. um die internen Angelegenheiten der Klasse kümmern.
Sofern die Klasse mehr als zwei Elternsprecher* wählen möchte, ist zu beachten, dass im Elternbeirat nur zwei Klassenelternvertreter* stimmberechtigt sind.
In Bereichen, in denen nicht in Klassen unterrichtet wird, wählt jede Jahrgangsstufe Jahrgangselternsprecher*.
Um alle Interessen von Schülern* und Eltern einer Schule zu berücksichtigen, soll im Elternbeirat mindestens ein Mitglied aus dem
Kreis der Eltern von jungen Menschen mit Behinderungen vertreten sein. Sind in einer Klasse Schüler* mit einer Behinderung, so sollte dieser Aspekt bei der Wahl der Klassenelternsprecher* berücksichtigt werden.
Die Amtszeit der Klassenelternsprecher* beträgt ein Jahr.
Manche Schulen wählen auch für eine Amtszeit von 2 Jahren, um einen
Gleichklang mit den anderen Gremien, wie z. B. Schulkonferenz zu erreichen. In der Sekundarstufe II (Sek 2) können nur Eltern gewählt
werden, deren Kinder noch nicht volljährig sind, die Amtszeit umfasst
2 Schuljahre, sofern es sich nicht um einen einjährigen Bildungsgang
handelt, auch wenn das Kind während der Amtsperiode volljährig wird.
Die Elternsprecher* haben insbesondere die Aufgaben,
[LISTE die Interessen der Eltern der Klasse zu vertreten; die gegenseitige Information zwischen Eltern und Lehr- und Betreuungskräften der Klasse zu fördern; bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Eltern und Lehr- oder Betreuungskräften (pädagogische Mitarbeiter) zu vermitteln; die Eltern über aktuelle Schulfragen zu informieren; mindestens einmal im Schuljahr einen Elternabend durchzuführen; eventuell an Sitzungen verschiedener Schulgremien und
beratend an den Zeugnis- und Klassenkonferenzen (dazu sogleich unter 1.3.) teilzunehmen.
Als Vertreter der Eltern ihrer Klasse sollten die Klassenelternsprecher*
unbedingt an Sitzungen des Elternbeirats teilnehmen, um über schulische
Angelegenheit informiert zu sein und die Eltern der Klasse zu informieren sowie ihr Stimmrecht im Elternbeirat wahrzunehmen.