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C. Elternvertretung in überschulischen Gremien

2. ZentralElternBeirat (ZEB)

Die von den Ausschüssen gewählten Sprecher* und Stellvertreter* bilden den ZentralElternBeirat (ZEB). Der ZEB wählt seinerseits zwei gleichberechtigte
Sprecher*, einen Kassenwart* und Fachvorstände für die verschiedenen Schularten. Die Sprecher* regeln ihre Tätigkeit grundsätzlich einvernehmlich. Der ZEB tagt in der Regel einmal im Monat.
Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Der ZEB Bremen ist das oberste Organ der Elternvertretung in Bremen.
Die Mitglieder

  • sind Ansprechpartner für alle Eltern schulpflichtiger Kinder des Landes Bremen
  • engagieren sich für gute Schule
  • bieten Orientierung für den Schulalltag
  • tragen Informationen und Erfahrungen aus Schulen zusammen
  • mischen sich in bildungspolitische Entscheidungen ein
  • pflegen einen kontinuierlichen Austausch mit Behörde, Politik und anderen Interessenvertretungen
  • entsenden Delegierte in den BundesEIternRat (BER).

Der ZEB steht mit seinem Büro allen Eltern schulpflichtiger Kinder
bei auftretenden Fragen und Problemen zur Verfügung. Er gibt auf Wunsch Auskunft über die für schulische Fragen zuständigen Behörden, Beratungsstellen und Organisationen.