Die VuP regelt:
Insbesondere der Ablauf von Förderdiagnostik und -planung sowie des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf dürfte für Eltern wichtig sein.
Bei Fragen sollen Eltern als erstes die Sonderpädagogen* an der Schule ansprechen (ersatzweise die ZuPLeitung), detaillierte Informationen finden sich im Text der VuP.
Entscheidungen im Feststellungsverfahren sollen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten getroffen werden. Bei Konflikten können Eltern sich an die Clearingstelle beim Landesbehindertenbeauftragten wenden, zu der auch ein Vertreter des ZEB gehört.