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G. Besondere Themen

2. Verordnung für unterstützende Pädagogik

Die VuP regelt:

  • die Aufgaben der Zentren für unterstützende Pädagogik
  • die Aufgaben der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren
  • die Anforderungen an die Förderdiagnostik, Förderplanung und deren Dokumentation
  • das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • das Verfahren zur Entscheidung über die sonderpädagogische Förderung
  • die Aufgaben der Schulen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung

Insbesondere der Ablauf von Förderdiagnostik und -planung sowie des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf dürfte für Eltern wichtig sein.
Bei Fragen sollen Eltern als erstes die Sonderpädagogen* an der Schule ansprechen (ersatzweise die ZuPLeitung), detaillierte Informationen finden sich im Text der VuP.

Entscheidungen im Feststellungsverfahren sollen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten getroffen werden. Bei Konflikten können Eltern sich an die Clearingstelle beim Landesbehindertenbeauftragten wenden, zu der auch ein Vertreter des ZEB gehört.