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G. Besondere Themen

5. Klassenfahrten

Schulfahrten (Klassenfahrten) sind Schulveranstaltungen an einem anderen Lernort.
Die Teilnahme ist Teil der Schulpflicht und deswegen für alle Schüler* verpflichtend.

Bei mehrtägigen Schulfahrten sollten insbesondere Kinder und Jugendliche, die Angst vor einer mehrtägigen Abwesenheit von zu Hause haben, von ihren Eltern darin bestärkt werden, an der Fahrt teilzunehmen.

Die Erziehungsberechtigten sind frühzeitig in die Planung einer Schulfahrt einzubeziehen. Sie müssen insbesondere vor dem Abschluss von Verträgen über die voraussichtlichen Kosten und über die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten informiert werden.

Die Kosten für eine Klassenfahrt sollen in der Regel 220,00 nicht übersteigen.
In bestimmten Fällen und mit Zustimmung der Schulaufsicht dürfen die Kosten maximal 400,00 betragen. Kosten für Lehrkräfte und andere Begleitpersonen dürfen nicht auf die Schüler* bzw. deren Eltern umgelegt werden.

Schülern* die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, wird für Schulfahrten unter Vorlage des grundsätzlichen Berechtigungsnachweises („Blaue Karte“) bei der Schule für Leistungen für Bildung und Teilhabe eine Kostenübernahme in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt.

Finanzielle Unterstützung für eine Klassenfahrt können Schüler* ohne einen Berechtigungsnachweis bzw. deren Eltern gegebenenfalls auch beim Schulverein ihrer Schule erhalten.

Insbesondere für Eltern von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. einer Behinderung,
die z. B. eine Assistenzkraft benötigen, ist eine frühzeitige Einbindung in die Planungen notwendig.
Das Ziel der Klassenfahrt sollte an den Bedarfen dieser Kinder orientiert, zum Beispiel ohne Hindernisse zugänglich (barrierefrei) sein. Auch muss gegebenenfalls die Teilnahme einer Begleitperson abgeklärt werden.