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C. Elternvertretung in überschulischen Gremien

1. GesamtElternBeirat (GEB)

Die Arbeit des GesamtElternBeirats teilt sich in vier schulartbezogene Ausschüsse und einen themenbezogenen Ausschuss auf. Jede Schule ist mindestens in einem Ausschuss durch zwei Vertreter* Mitglied.
Falls der Elternbeirat keine Vertreter* benennt, sind die Schulelternsprecher* automatisch delegiert.
In der Regel berichten die Vertreter* auf der nachfolgenden Elternbeiratssitzung ihrer Schule über den Inhalt der Sitzungen des GEB-Ausschusses.
Alle Schulelternsprecher* oder die vom Elternbeirat dafür gewählten Delegierten gehören einem der schulartbezogenen Ausschüsse bzw. dem themenbezogenen Ausschuss für Inklusion an.

Es gibt folgende Ausschüsse:

  • Grundschulen (drei regionale Ausschüsse: Mitte/Ost, Süd/West
    und Nord)
  • Oberschulen
  • Gymnasien
  • Berufliche Schulen
  • Sonderpädagogik

In den Ausschüssen findet ein Austausch der beteiligten Schulen untereinander sowie mit dem ZentralElternBeirat (ZEB, siehe sogleich unter 2.) statt.
So erfahren die Mitglieder zum einen, wie bestimmte schulische Belange an anderen Schulen derselben Schulart gehandhabt werden, und zum anderen haben sie die Möglichkeit, schulübergreifende Aspekte über den ZEB an die
Politik heranzutragen bzw. sich gemeinsam für schulpolitische Ziele einzusetzen.
Die Ausschüsse tagen in der Regel alle 4–6 Wochen. Jeder Ausschuss wählt Sprecher* und deren Stellvertreter*, die die jeweilige Schulform im ZEB vertreten.
Mitglieder des GEB können an den Sitzungen des ZEB als Gäste teilnehmen.