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E. Das bremische Schulsystem

1. Schulische Inklusion

Inklusion ist das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)
gibt allen Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zum Bildungssystem.
Das bedeutet für den schulischen Bereich, dass alle Kinder und
Jugendlichen in die gleiche Schule gehen und behinderte und nicht behinderte Schüler* gemeinsam lernen können.
Die Entwicklung und Umsetzung schulischer Inklusion ist die mit
Abstand größte bildungspolitische Aufgabe unserer Zeit. Sie erfordert ein grundlegend verändertes Verständnis von Schule und eine umfassende Unterrichts- und Schulentwicklung.
Bremen hat die inklusive Schule als erstes Bundesland 2009 in
das Schulgesetz aufgenommen.
Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für die schulische Inklusion in Bremen geschaffen.

§ 3 Abs. 4 BremSchulG lautet:

(4) Bremische Schulen haben den Auftrag, sich zu inklusiven
Schulen zu entwickeln. Sie sollen im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages die Inklusion aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Staatsbürgerschaft, Religion oder einer Beeinträchtigung in das gesellschaftliche Leben und die schulische Gemeinschaft befördern und Ausgrenzungen Einzelner vermeiden.

Bremen definiert Inklusion im Bereich Bildung nicht nur in Hinblick
auf die gemeinsame Beschulung von nicht behinderten und
behinderten Kindern und Jugendlichen, sondern auf die Förderung aller Schüler* – angefangen von der Einschränkung im kognitiven Bereich bis hin zur Hochbegabung, ungeachtet der Weltanschauung, Religion oder sozialer und kultureller Herkunft.
Inklusiver Unterricht bedeutet dann individualisiertes Lernen, denn so, wie die Kinder unterschiedlich sind, müssen sich die Angebote ihren Fähigkeiten anpassen.
Die Umsetzung der inklusiven Schule ist ein Prozess, in dem an
den Schulen vor Ort mit allen Schüler*, Eltern und schulischen
Mitarbeitern* eine gemeinsame Haltung und eine inklusive Schul- und Lernkultur entwickelt werden muss.