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G. Besondere Themen

3. Schulvermeidung

Die Verantwortung für den täglichen Schulbesuch der Kinder und Jugendlichen tragen grundsätzlich ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Aber selbst wenn Eltern dieser Pflicht nachkommen, kann es sein, dass Kinder und Jugendliche trotzdem der Schule fernbleiben. Die Schule muss daher bei wiederholtem Fernbleiben vom Unterricht dafür sorgen, dass Eltern über diesen Umstand informiert werden.
Schulvermeidung kann verschiedene Ursachen haben wie Schulmüdigkeit, Schulangst, Lern- und Leistungsangst, Angst vor Mitschülern oder einer Lehrkraft oder Probleme im familiären Umfeld.

Anzeichen für ein schulvermeidendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen können sein:

  • erzählen nichts aus der Schule
  • können auf Fragen zum Schulalltag keine Antwort geben
  • Arbeiten und Briefe aus der Schule werden nicht gezeigt
  • Beschwerden wie Bauchschmerzen oder Kopfschmerzen häufen sich
  • weigern sich, morgens aufzustehen
  • Konflikte mit anderen Schülern oder mit einer Lehrkraft
  • wiederholte Meldungen der Schule über häufige Verspätungen, fehlende Hausaufgaben oder fehlende Arbeitsmaterialien
  • Veränderungen im Verhalten (Aggressivität, sich zurückziehen)

Nehmen Sie schulvermeidendes Verhalten bei Ihrem Kind wahr, schauen Sie nicht weg, sondern sprechen Sie Ihr Kind darauf an (Konfrontation). Begleiten Sie Ihr Kind gegebenenfalls zur Schule.
Nehmen Sie Kontakt zur Schule auf und sorgen Sie dafür, dass sie über das Fehlen Ihres Kindes in der Schule informiert werden. Sprechen Sie mit der Klassenleitung/Jahrgangsleitung/ ZuP-Leitung und beraten mit ihnen, welche schulischen Maßnahmen sinnvoll sein können.

Das ReBUZ steht Eltern in Fragen der Schulvermeidung mit professioneller Beratung zur Seite.