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E. Das bremische Schulsystem

2.3 Die Sekundarstufe II (Sek II)

Nach der Sekundarstufe I können Schüler* ihren Bildungsweg entweder in einer Gymnasialen Oberstufe im allgemeinbildenden Bereich fortsetzen oder in einem Bildungsgang der berufsbildendenden Schulen.

2.3.1. Die gymnasiale Oberstufe (§ 20 Abs. 4 BremSchulG)

Die Gymnasiale Oberstufe schließt mit dem Abitur ab. Mit dem Abitur erwerben die Jugendlichen die Allgemeine Hochschulreife (AHR), die zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen
berechtigt. Auch in einer Reihe von Ausbildungsberufen wird inzwischen das Abitur vorausgesetzt.

In den Fächern Deutsch, fortgesetzte Fremdsprache, Mathematik, Biologie, Chemie und Physik sowie im dritten Prüfungsfach zusätzlich auch in den Fächern Geschichte und Politik sowie
Latein als neu aufgenommene Fremdsprache sind die Prüfungsaufgaben im Abitur für alle Schülerinnen und Schüler in Bremen gleich („Zentralabitur“). Seit 2016 werden in den Leistungskursfächern Deutsch und Mathematik, seit 2017 auch
im Fach Englisch gemeinsame länderübergreifende Aufgaben in
die Abiturprüfungen integriert.

Schüler*, die den Bildungsgang zum Abitur anstreben, werden in
die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe versetzt,
wenn zu erwarten ist, dass sie dort erfolgreich mitarbeiten können
(pädagogische Entscheidung), und das Zeugnis in Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 ein Notenbild ausweist, das zur Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe berechtigt.
Die Sekundarstufe II startet am Gymnasium nach der 9. Klasse, an der Oberschule nach der 10. Klasse.
Sollte die in der Sekundarstufe I besuchte Oberschule keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, ist ein Schulwechsel notwendig: entweder an ein (berufliches) Gymnasium oder eine Oberschule mit gymnasialer Oberstufe.
Nähere Informationen über die Anmeldungen, Aufnahmevoraussetzungen und jährliche Informationstermine
finden sich auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung.
Der Aufbau der gymnasialen Oberstufe (GyO) ist in § 20 Abs. 4
BremSchulG festgelegt:

(4) Die Gymnasiale Oberstufe beginnt mit der einjährigen
Einführungsphase. Ihr folgt die zweijährige Qualifikationsphase.
Der Unterricht wird in einem System von verbindlichen und fakultativen Unterrichtsveranstaltungen mit individuell wählbaren
Profilen und Schwerpunktbildungen organisiert. Die gymnasiale Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung, in bilingualen Profilen gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Prüfungen für internationale
Berechtigungen ab. […]

In der Einführungsphase (1. Jahr der GyO) wird auf der Grundlage einer allgemeinverbindlichen Stundentafel im Klassenverband unterrichtet. Mit der Wahl von Schwerpunkten (Profilen) im Rahmen des Wahlpflichtbereichs wird die Qualifikationsphase vorbereitet. Durch die Profil-Wahl können die Jugendlichen ihre Schullaufbahn auf ihre Stärken und Neigungen ausrichten.
Der Unterricht umfasst ca. 33–35 Wochenstunden und ist als Vor- und Nachmittagsunterricht – je nach Fächerangebot – auch
schulübergreifend organisiert.
Fächer, die in der Qualifikationsphase als Leistungskurs belegt
werden sollen, und Fächer, in denen eine Abiturprüfung abgelegt werden soll, müssen in der Einführungsphase spätestens im zweiten Halbjahr belegt sein.
In der Qualifikationsphase (2. und 3. Jahr der GyO) ist der Unterricht in Profilen organisiert. Ein Profil setzt sich – je nach Angebot der Schule – aus einem bzw. aus zwei Leistungskursen und zwei bis drei Grundkursen zusammen.
Insgesamt müssen zwei Leistungskurse (erhöhtes Anforderungsniveau) belegt werden, deren Inhalte später
im Abitur geprüft werden. Bei der Wahl der Leistungskurse ist zu
berücksichtigen, dass wenigstens eines der nachfolgenden Fächer als Leistungskurs belegt werden muss: Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft.

Selbstverständlich kann nicht jede Gymnasiale Oberstufe alle gewünschten Kombinationen realisieren, vielmehr gibt es besondere fachliche Angebote nur an einzelnen Standorten. Nähere Informationen über die Profilangebote der Oberstufen erhalten die Schülerinnen und Schüler mit dem „Elternbrief“ im Dezember im Jahr vor dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe.

2.3.2. Berufliche Schulen (§§ 25 ff. BremSchulG)

Die berufsbildenden Schulen bieten eine Vielzahl an Bildungs-,
Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Abschlüssen an.
Die verschiedenen Arten der beruflichen Schulen finden ihre
gesetzliche Regelung in den §§ 25ff. BremSchulG.

In der nachfolgenden Grafik sind die Alternativen beruflicher
Berufsausbildung und schulischer Berufsausbildung dargestellt.

Berufliches Gymnasium (Bgy)

Die Gymnasiale Oberstufe der Beruflichen Schulen heißt Berufliches Gymnasium (Bgy). Es schließt mit dem Abitur ab. Für das Berufliche Gymnasium gelten die gleichen Regeln wie für die allgemeine Gymnasiale Oberstufe (siehe 2.3.1.).
Es vermittelt aber vermehrt berufsbezogenen Lernstoff. Das Berufliche Gymnasium ist besonders geeignet für Jugendliche, die Interesse an einem bestimmten Berufsfeld haben.
Der Lernstoff ist eine Vorbereitung auf eine weitere Ausbildung im
betreffenden Berufsfeld oder ein Studium. Zurzeit werden die Fachrichtungen Wirtschaft, Gestaltung, Technik, Ernährung sowie Gesundheit und Soziales angeboten.

Doppelqualifizierende Bildungsgänge

Durch Verbindung von zwei Bildungsgängen in der Sekundarstufe
II können zwei Abschlüsse gleichzeitig gemacht werden, eine
anerkannte Berufsausbildung mit entsprechendem Berufsabschluss und ein Schulabschluss mit Fachhochschulreife
(FHR) oder allgemeiner Hochschulreife (AHR).
Die Bildungsgänge, die Zugangsberechtigungen, deren Dauer und Abschlüsse sind je nach Bildungsgang verschieden.

Fachoberschule

Die Fachoberschule baut auf dem MSA auf und vermittelt allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten. Es gibt zweijährige Bildungsgänge mit den Jahrgangsstufen 11 und 12 und einjährige Bildungsgänge mit
der Jahrgangsstufe 12 (wenn zusätzlich zum MSA ein Berufsabschluss vorliegt). Der Unterricht in den zweijährigen
Bildungsgängen erfolgt in der Jahrgangsstufe 11 in Teilzeitform
und wird von einer praktischen Ausbildung in Fachbetrieben,
anderen geeigneten außerschulischen Einrichtungen oder in den
schuleigenen Werkstätten begleitet.
Der Unterricht in der Jahrgangsstufe 12 erfolgt in Vollzeitform. Beide Formen führen nach dem Bestehen der Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife (FHR).

Darüber hinaus gibt es für besonders befähigte Absolventen* der zweijährigen Fachoberschule eine Klassenstufe 13 (Berufsoberschule), die zur Fachgebundenen Hochschulreife
und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife (AHR) führt.

Berufsoberschule

Für den Besuch der Berufsoberschule wird die Fachhochschulreife (FHR) oder der Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens
fünf Jahren vorausgesetzt. Die Ausbildung ist aufgeteilt in einen
allgemeinen und einen fachtheoretischen Teil. Der Bildungsgang
dauert ein Jahr. Die Berufsoberschule führt bei Bestehen der
Prüfung zur Fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis
einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.
Zurzeit werden die Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Technik,
Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales in Bremen angeboten.

Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule

Dieser einjährige Bildungsgang bietet durch betriebliche Praxisphasen eine individuelle Berufsorientierung und bereitet die
Schüler* auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vor.
Eingangsvoraussetzungen sind die Berufsbildungsreife (BBR), in
speziellen Fachrichtungen auch die erweiterte Berufsbildungsreife
(EBBR), ein schulinterner Eingangstest und ein Beratungsgespräch.
Folgende Fachrichtungen werden in Bremen angeboten:

  • Berufsfachschule für Technik (Fachrichtung Bautechnik, Elektrotechnik, Farbtechnik, Holztechnik, Mechatronik, Metalltechnik, Informationsverarbeitung)
  • Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft
  • Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales
  • Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung

Bei Teilnahme an einer zentralen Abschlussprüfung können Schüler* zusätzlich die Erweiterte Berufsbildungsreife oder den Mittleren Schulabschluss erwerben.

Berufsschule (schulischer Teil der Dualen Berufsausbildung, Dual = Schule + Betrieb)

Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden des dualen Systems verpflichtend. Die Berufsschule hat die Aufgabe, den Jugendlichen – ergänzend zur betrieblichen Ausbildung – allgemeine und fachliche Lerninhalte zu vermitteln.
Diese sind speziell auf den Ausbildungsberuf abgestimmt. Der
Unterricht wird in Teilzeitform oder zusammengefasst als Blockunterricht erteilt.

Auszubildende ohne schulischen Abschluss erhalten mit dem Abschluss der Berufsschule die Einfache Berufsbildungsreife.
Auszubildende, die mit der Erweiterten Berufsbildungsreife in die
duale Ausbildung eintreten, können bei der Erfüllung bestimmter
Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss erwerben.

Fachschule

Die Fachschule bietet in verschiedenen Bildungsgängen eine sogenannte Aufstiegsfortbildung an.
Für den Besuch werden der Mittlere Schulabschluss (MSA) und eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine zusätzliche Berufsausübung oder der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren vorausgesetzt.
Ihre Bildungsgänge führen zu einer guten beruflichen Spezialisierung und zu stärkerer theoretischer Vertiefung des beruflichen Fachwissens. Die Ausbildung in Vollzeitform dauert zwei Jahre, wird sie berufsbegleitend in Teilzeit gemacht, dauert sie länger. In Bremen werden die Bildungsgänge Technik, Wirtschaft, Personenbezogene Dienstleistungen (früher Hauswirtschaft), Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik (siehe Ausbildung zum/r Erzieher/in) angeboten.
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die wie folgt genannt wird: „Staatlich geprüfte/r … oder Staatlich anerkannte/r …“.
Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer
Hochschule.

Zweijährige Höhere Handelsschule

Die Höhere Handelsschule bereitet Jugendliche mit einem Mittleren Schulabschluss (MSA) auf eine Ausbildung in kaufmännischen Berufen vor. Firmen, die Kaufleute ausbilden, erkennen die Höhere Handelsschule als gute Vorbereitung für die Ausbildung an und vergeben bei guten Abschlüssen gern Ausbildungsverträge an die Absolventen.
Der Abschluss wird auch als schulischer Teil der Fachhochschule
anerkannt. Den praktischen Teil erreicht man durch Abschluss einer Berufsausbildung im dualen System oder ein halbjähriges Betriebspraktikum.

Berufsfachschule mit Berufsabschluss

Diese Ausbildung ist eine schulische Berufsausbildung und wird meistens für Berufe angeboten, die keine vergleichbare betriebliche Berufsausbildung im dualen System haben.
Für die fachpraktische Ausbildung stehen in den Berufsfachschulen Fachräume, Labore, Werkstätten und Übungsfirmen zur Verfügung.
Mehrwöchige Praktika ergänzen die Ausbildung. Die Prüfung schließt mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte/r Assistentin/Assistent“ ab.

Ausbildung zum/r Erzieher/in

Da es noch keine bundeseinheitliche Regelung für eine Ausbildung zum/r Erzieher/in gibt (Stand: August 2017), wird in Bremen so vorgegangen:
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert zwei Jahre und schließt mit der staatlichen Prüfung zur Erzieherin / zum Erzieher ab. Unterrichtet werden allgemeinbildende und sozialpädagogische Inhalte, und es werden zwei sozialpädagogische Praktika gefordert. Durch Zusatzkurse kann während der Ausbildung die Fachhochschulreife (FHR) erworben werden. Im anschließenden 3. Jahr wird das Berufspraktikum
(Anerkennungsjahr) in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert. Nach erfolgreichem Abschluss ist man „Staatlich anerkannte/ r Erzieherin/Erzieher“.